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Gery Nutz
Villa Kompiang Bali
Jalan Mawar, Br. Badung - Gulingan
80351 Mengwi - Bali - Indonesien
Telefon: +62 361 8942 606
E-Mail: office@villakompiangbali.de
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Quelle: http://www.e-recht24.de
1. Allgemeine Bedingungen
2.a Abschluss eines Buchungsvertrags/Anmeldung fü Übernachtungen
2.b Abschluss eines Buchungsvertrags/Anmeldung für Ausflüge
3.a Bezahlung für Übernachtungen in der Villa Kompiang
3.b Bezahlung für gebuchte Ausflüge
4. Bezahlungsart/Bankverbindung
5. Leistungen/Preise
6. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson
7. Leistung- und Preisänderung
8. Gewährleistung/Haftung
9. Anmeldung von Ansprüchen
10. Beschränkung der Haftung
11. Gesundheitsbestimmungen
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
12. Website Rechte/Website Gebrauch/Verbindlichkeiten/Datenschutz
Alle angebotenen Ausflugsprogramme werden von deutsch oder englisch sprechenden, örtlichen Reiseleitern geführt. Der Kunde hat sich zu den angegebenen Abholzeiten in der Villa Kompiang bereitzuhalten. Bei zu spät Erscheinen von mehr als 30 Minuten ist der Veranstalter berechtigt, von einer Durchführung des Programms zurückzutreten und die allgemeinen Stornogebühren für Nichterscheinen zu berechnen. Die Programme beinhalten die in der Beschreibung erwähnten Leistungen, einschließlich Eintrittsgeldern und Parkgebühren.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Villa Kompiang Bali, Veranstalter von www.villakompiangbali.de und nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Buchungsbestätigung und eine Vorabrechnung. Eine Buchung kann schriftlich oder mündlich (E-Mail, telefonisch, persönliche Ansprache) durchgeführt werden, muss jedoch immer schriftlich, per Fax oder E-Mail, beim Veranstalter vorliegen und von diesem in gleicher Form bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich sofort nach seiner Ankunft auf Bali beim Veranstalter zu melden, um einen Termin für die Zahlungsabwicklung zu vereinbaren.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde PT. BaliChakra Bhuwana Agung, Veranstalter aller Ausflüge www.balichakratours.com und nachfolgend Veranstalter genannt, den Abschluss eines Buchungsvertrags verbindlich an. Bei der Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Buchungsbestätigung und eine Vorabrechnung. Eine Buchung kann schriftlich oder mündlich (E-Mail, Fax, telefonisch, persönliche Ansprache) durchgeführt werden, muss jedoch immer schriftlich, per Fax oder E-Mail, beim Veranstalter vorliegen und von diesem in gleicher Form bestätigt werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich sofort nach seiner Ankunft auf Bali beim Veranstalter zu melden, um einen Termin für die Zahlungsabwicklung zu vereinbaren.
Für eine oder mehrere Übernachtungen in der Villa Kompiang ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises mindestens 14 Tage vor Anreise zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bis zum Ende des Aufenthalts zu begleichen. Nach Bezahlung der Anzahlung erhält der Kunde vom Veranstalter einen Originalgutschein (Voucher) ausgehÄndigt, welcher ihn zur Leistung der auf dem Gutschein angegebenen Leistung berechtigt. Ist die fällige Anzahlung nicht bis zum vertraglich vereinbarten Ausflugsantritt bezahlt, berechtigt dies den Veranstalter die Buchung zu streichen und befreit den Veranstalter von der Leistungspflicht. Der Veranstalter kann weiterhin vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (siehe Punkt 6) verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.
Für die Ausflüge Tour 1, Tour 2, Tour 3, Tour 4, Tour 5, Tour 6, Tour 7 ist die Bezahlung mindestens am Ausflugstag beim einem Mitarbeiter des Veranstalters zu begleichen (Reiseleiter, Fahrer).
Für eine mehrtägige Rundreise, welche mehrere Hotelbuchungen beinhaltet, ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises mindestens 14 Tage vor Tourbeginn zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bis zum Ende der Rundreise zu begleichen. Nach Bezahlung der Anzahlung erhält der Kunde vom Veranstalter einen Originalgutschein (Voucher) ausgehändigt, welcher ihn zur Teilnahme der auf dem Gutschein angegebenen Leistung berechtigt. Ist die fällige Anzahlung nicht bis zum vertraglich vereinbarten Ausflugsantritt bezahlt, berechtigt dies den Veranstalter die Buchung zu streichen und befreit den Veranstalter von der Leistungspflicht. Der Veranstalter kann weiterhin vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (siehe Punkt 6) verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hat.
Wir akzeptieren Indonesische Rupiah und alle internationalen Währungen wie US Dollar, Euro, Pfund Sterling, Singapur Dollar, Australische Dollar in bar. Bei Bezahlung mit einer anderen Währung als US Dollar wird der ausgeschriebene Preis zum Tageskurs umgerechnet. Banküberweisungen sollten nach Indonesien (Bali) ausschließlich in Euro oder Amerikanischen Dollar vorgenommen werden.
Bei Überweisungswunsch in Euro kann der Betrag auch auf das Deutsche oder Österreichische Konto überwiesen werden. Innerhalb der Eurozone fallen keine Überweisungsgebühren an.
Die für eine Überweisung anfallenden Kosten jeglicher Art sind vom Kunden selbst zu tragen und können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Der Veranstalter enthält sich weiterhin jeglicher Verantwortung für einen Überweisungsträger. Der Rechnungsbetrag für eine Überweisung hat spätestens 14 Tage vor Leistungsantritt beim Veranstalter vorzuliegen.
Der Umfang der vertraglichen Leistung bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Programm und den auf dem Originalgutschein (Voucher) angeführten Angaben. Buchungen mit Programmabweichungen sind mit individueller Preisberechnung auf Anfrage möglich und schriftlich durchzuführen. Alle Preise sind einschließlich Steuer pro Person. Ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei einer mehrtägigen Rundreise zusammen mit den Eltern im Zimmer ohne Extrabett) frei, vom 7. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden 50 % vom Gesamtpreis berechnet.
Für Übernachtungne in der Villa Kompiang:
Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 2 Tage vor Leistungsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei. Umbuchungswünsche hinsichtlich Leistungstermin und Abholhotel sind spätestens 2 Tage vor Ausflugsantritt schriftlich anzuzeigen und werden kostenfrei berücksichtigt. Die pauschalierten Rücktrittskosten (Stornogebühr) betragen 7 Tage vor Ankunft 100% einer Übernachtung, bei Nichterscheinen zum gebuchten Anreisetag 100% werden mindestens 3 Überanchtungen verrechnet.
Für Tagesausflüge:
Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 2 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei. Umbuchungswünsche hinsichtlich Ausflugstermin und Abholhotel sind spätestens 2 Tage vor Ausflugsantritt schriftlich anzuzeigen und werden kostenfrei berücksichtigt. Die pauschalierten Rücktrittskosten (Stornogebühr) betragen 12 Std., vor Ausflugsantritt 75%, bei Nichterscheinen zum Ausflug 100% vom Ausflugspreis. Bei einer späteren Neubuchung eines versäumten Tagesausfluges werden nur 85% des Verkaufspreises berechnet.
Für eine mehrtägige Rundreise mit Hotelaufenthalt:
Lässt sich der Kunde schriftlich durch eine andere Person bis 5 Tage vor Ausflugsantritt ersetzen, ist dies kostenfrei, vom 4. bis zum Tag des Reiseantritts wird ein Betrag von US Dollar 70.00 pro Person berechnet. Treffen schriftliche Umbuchungswünsche hinsichtlich des Ausflugstermins bis einschließlich 14 Tage vor Antritt beim Veranstalter ein, werden diese, sofern sie durchführbar sind, kostenlos erledigt. Bei einer späteren Umbuchung werden folgende Kosten berechnet:
vom 14. bis 7. Tag vor Ausflugsantritt 25% vom 6. bis 2. Tag vor Ausflugsantritt 50% ab einem Tag vor Reiseantritt 100% ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Abbruch eines angetretenen Programms 100%
Der Mindestbetrag für eine Buchungsänderung beträgt US Dollar 40 pro Buchung. Bei Nichterscheinen zum Ausflug 100% vom Ausflugspreis.
Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Mangel nicht bewusst herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei einer Vertretung (Reiseleitung, Villenpersonal) des Veranstalters anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Buchungsvertrags durch den Kunden wegen eines Mangels, der ein Programm erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde dem Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
für Übernachtungen in der Villa Kompiang
Villa Kompiang Bali
Jalan Mawar, Br. Badung-Gulingan, Mengwi 80351, Bali-Indonesien
für Ausflüge
PT. Balichakra Bhuwana Agung, Jalan Ganetri 9 D, Denpasar 80235, Bali - Indonesia
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem ein Programm dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Programmabwicklung, sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger (Restaurants, Hotels), die Richtigkeit der Programmbeschreibung, ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der ortsgebundenen Möglichkeiten oder landestypischen Besonderheiten. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter bei Personenschäden haftet der Veranstalter nach den in Indonesien geltenden Bedingungen.
Der teilnehmende Kunde hat sich während der Teilnahme einer Leistung und eines Ausfluges in normalem Gesundheitszustand zu befinden. Wird eine wesentliche Abweichung von einem solchen wie Herz- und Lungenbeschwerden, schwere Diarrhöe, Fieber oder eine andere Krankheit sowie Schwangerschaft dem Veranstalter verschwiegen, ist dieser von jeglicher Haftung befreit.
Es gilt indonesisches Recht, Gerichtsstand ist Denpasar, Bali, Republik Indonesien.
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